Computerbrillen & Arbeitsplatzbrillen

Bildschirmarbeitsplatzbrillen oder auch Computerbrillen sind speziell für den erweiterten Nahbereich konzipiert und somit auf die Bildschirmarbeit ausgerichtet.

 

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

 

Beschäftigte, die bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeitszeit ein Bildschirmgerät benutzen, unterliegen der EG- Richtlinie 90/270/EWG vom 29. Mai 1990 über Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. Der Arbeitgeber kann von Ihnen eine Untersuchung beim Augenarzt einfordern, in der Ihre Eignung zur Arbeit an Bildschirmgeräten getestet wird und es zur Bildschirmarbeitsplatzbrille nötig ist.

 

WAS MACHT EINE BILDSCHIRMARBEITSPLATZBRILLE AUS?

 

Brillen, die für den normalen Lesealltag konzipiert wurden, sind auf einen Leseabstand von 30 – 45 cm ausgerichtet. Nutzen SIe Ihre private Brille an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz, werden Sie sich automatisch in eine unnatürliche Körperhaltung begeben, sich vorbeugen, um die DInge auf dem Monitor richtig erkennen zu können. Die Folgen sind Kopf-, Nacken- und Rückenschmerzen, aber auch Sehstörungen und die Minderung von Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, sogenannte astinopische Beschwerden. Auf Dauer könnte die unbequeme Haltung zu chronischen Schäden führen.

 

Am Bildschirmarbeitsplatz beträgt der Abstand zwischen Augen und Monitor im Regelfall 60 – 80 cm. Zudem kommen noch andere Sichtbereiche dazu: Der Bick auf die Tastatur, auf einen zweiten Monitor, auf Unterlagen, auf das Telefon oder auf Arbeitskollegen. All das wird als erweiterter Nahbereich zusammengefasst. Speziell ausgelegte Gleitsichtgläser oder auch Computerarbeitsplatzgläser wurden genau für diesen Bereich entwickelt.

 

KOSTENÜBERNAHME

 

Die Kosten werden laut der Bildschirmarbeitsverordnung ( BildscharbV ) und des Arbeitsschutzgesetzes vom Arbeitgeber getragen, denn die Bildschirmarbeitsplatzbrille wird als Schutzausrüstung bei der Arbeit defniert. Allerdings muss eine augenfachärztliche Verordnung speziell für die Arbeit am Monitor vorliegen.